Seit dem 1. Oktober 2022 sind die Prüfung und eventuelle Optimierungen
für Gasheizungen Pflicht. Die Maßnahmen sollen die Effizienz von
Wärmeerzeugern, die Erdgas nutzen, steigern und somit Energie sparen.
Grundlage der Heizungsprüfung ist die “Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen” der Bundesregierung, kurz EnSimiMaV.
Mit Ablauf des 30. September 2024 tritt sie wieder außer Kraft.